Im Lieferkettengesetz ist die Sorgfaltspflicht gegenüber Arbeitnehmern und der Umwelt verankert. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, zu prüfen, inwieweit es innerhalb der Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte oder den Umweltschutz kommt.
Wir haben diese Richtlinien in unserer Compliance integriert und entsprechende Maßnahmen ergriffen, um mögliche Verstöße vorzubeugen. Zudem haben wir einen Beschwerdemechanismus für Betroffene eingerichtet.

Wir übernehmen Verantwortung – und das nicht erst seit Inkrafttreten des neuen Lieferkettengesetzes. Mit regelmäßigen Audits bei unseren Partnern möchten wir die Einhaltung grundlegender Menschenrechts- und Umweltschutzstandards sicherstellen.
Künftig möchten wir den Ursprung und die Fertigung unserer Produkte entlang jeder Herstellungsstufen auch für Sie nachvollziehbar machen. Daran arbeiten wir kontinuierlich.
Gehen Sie dann mit uns auf diese Reise und erkunden Sie jedes Produkt vom Rohmaterial bis hin zum fertigen Artikel.